Lokale Aktionsgruppe (LAG)

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) ist der entscheidende Motor für die Umsetzung der Entwicklungsstrategie. Von ihr gehen Entwicklungsimpulse aus und sie entscheidet mit ihren Schwerpunktsetzungen sowie Diskussionsanregungen über die Initiierung von weiteren Innovationen. Sie hat die Verantwortung zur Umsetzung des Leitbildes und der Erreichung der Entwicklungsziele. Sie ist der innovative Kern des Prozesses mit Vorbildfunktion. Durch ihr Handeln und ihre Außenwirkung kann sie entscheidend zur Identifikation mit der Region beitragen.
Die LAG entscheidet somit über die wesentlichen Weichenstellungen im Prozess und ist das zentrale Entscheidungsgremium. Sie soll durch eigene Aktionen Impulse auslösen. Dazu gehört mehr als nur über die Bewilligung oder Ablehnung von Förderanträgen zu lenken.

Sie setzt sich aus den Vertreter*innen der Kommunen sowie den Wirtschafts- und Sozialpartner*innen zusammen. Die Mehrheit der Mitglieder sind Vertreter der Wirtschafts- und Sozialpartner und kommen aus den unterschiedlichen Handlungsfeldern. Jedes Handlungsfeld wird durch mindestens eine Person vertreten. Sie besteht aus der Mitgliederversammlung (LAG-Sitzung) und dem Vorstand. Der Vorstand wird von der LAG-Mitgliederversammlung gewählt und muss immer aus einem kommunalen und einem WiSo-Vertreter bestehen. Die Vertreter des Landkreises und des Amts für regionale Landesentwicklung sind mit beratender Stimme eingebunden. Bei den Vertretern des Amts für regionale Landesentwicklung handelt es sich um einen Vertreter des Dezernats 3 „Strukturförderung“ sowie des „Projektbüros Süd-Niedersachsen“. Beide Vertreter gewährleisten die sichere Umsetzung der Entwicklungsstrategie in Kooperation mit der Regionalen Entwicklungsstrategie Braunschweig und der Abwicklung der Fördermaßnahmen (Dezernat 3) sowie die Abstimmung und Integration der Entwicklungsstrategie der Region Westharz in das Südniedersachsenprogramm (Projektbüro Süd-Niedersachsen).