Altgebäudeprogramm - Beratungsleistungen für Kaufinteressenten

Projekte der 7. LAG-Sitzung am 12. Juni 2017

Ziele:

  • Erhalt leerstehender oder von Leerstand bedrohter historischer oder ortsbildprägender Gebäude oder Gebäudeteile
  • Schaffung von Anreizen zur innovativen Nutzung des Gebäudebestandes
  • Beispielhafte Nutzungskonzepte für Altgebäude (zur Öffentlichkeitsarbeit)
  • Vorreiterrolle und innovative Chance zur (langfristigen) Belebung der Ortskerne           

Kurzbeschreibung:

In der Folge des demografischen Wandels ist im Westharz ein Überangebot an Gebäuden absehbar und in einigen Ortschaften ist bereits eine steigende Anzahl von Leerständen zu verzeichnen. Die Neuausweisung von Bauland würde die Nutzung bestehender Gebäude weiter reduzieren. Die Attraktivität würde weiter sinken und die Infrastruktur im Dorfkern weiter schwächen. Im Oberharz kommt hinzu, dass die Ausweisung von Baugebieten auf Grund der Ortslagen inmitten von Landschafts-, Naturschutz- oder FFH-Gebieten vielerorts nicht möglich ist.          

Das „Altgebäudeprogramm“ sollte die Bereitschaft für die Nach- und Umnutzung von Gebäuden im Ortskern erhöhen und einen Anreiz zum Kauf und/oder zur Sanierung eines Altgebäudes, welches vor 1950 errichtet wurde, bieten. Das Angebot zu schaffen allein reicht nicht aus, es muss intensiv beworben werden. Daher war eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit Teil des Projektantrags. Eine Kommune stellte den Antrag auf LEADER-Förderung für ein Beratungsbudget inkl. der Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit für alle Kommunen. Es wurde ein Beratungskontingent (Stunden) pro Objekt („Beratungsgutscheine“) festgelegt. Die Kommune schrieb die Beratungsleistungen aus und vergab diese an ein qualifiziertes Fachbüro. Bei Interesse/Bedarf konnten Kaufinteressenten kostenlose Beratungsleistungen oder eine Konzepterstellung bei dem Beratungsbüro anfragen. Die Abrechnung sollte auf Basis des Stundennachweises zwischen dem Büro und der antragstellenden Kommune stattfinden. Die Kofinanzierung sollte entsprechend geleisteter Beratungsstunden zwischen den Kommunen geregelt/aufgeteilt werden. Dazu gab es einen Kooperationsvertrag zwischen den beteiligten Kommunen. 

Projektträger:  Stadt Langelsheim

Projektstandort:  Stadt Langelsheim, Stadt Seesen, Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld

LEADER-Förderung:  --- €

Status:  Das Programm wurde trotz intensiver Bewerbung nicht nachgefragt und daher vom Projektträger zurückgezogen.